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Preise 2022

Preise 2023
Jahresrechnung

 

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Genossenschaft ELEKTRA HATSWIL, 8580 Hefenhofen
Strompreise gültig ab 1. Januar 2023
Produkt

ELH 01 Haushalt
230/400 V

ELH 03 Gewerbe
230/400 V

 
ELH 03 Gewerbe
230/400 V
 
ELH 05 Industrie
16 kV
       
Anwendung
Für einen jährlichen Gesamt-Energiebezug bis 50'000 kWh.. Mit separatem Energie- und Netznutzungspreis für Normal- und Schwachlast.

Bis 3'000 Benutzungsstunden pro Jahr. Für einen jährlichen Gesamt-Energiebezug ab 50'000 kWh. Mit separatem Energie- und Netznutzungspreis für Normal- und Schwachlast und Leistungsregistrierung.

 
Bis 3'000 Benutzungsstunden pro Jahr. Für einen jährlichen Gesamt-Energiebezug ab 100'000 kWh. Mit separatem Energie- und Netznutzungspreis für Normal- und Schwachlast und Leistungsregistrierung.
 
Bis 4'000 Benutzungsstunden pro Jahr. Bezug in Mittelspannung 16 kV. Für einen jährlichen Gesamt-Energiebezug ab 50'000 kWh. Mit separatem Energie- und Netznutzungspreis für Normal- und Schwachlast und Leistungsregistrierung.
Energiepreis
Normallast
Schwachlast
Winter / Sommer
39.60 Rp/kWh
38.40 Rp/kWh
Winter / Sommer
38.60 Rp/kWh
38.10 Rp/kWh
 
Winter / Sommer
38.50 Rp/kWh
38.00 Rp/kWh
 
Winter / Sommer
38.60 Rp/kWh
38.10 Rp/kWh
Netznutzungspreis
Normallast
Schwachlast
Winter / Sommer
10.20 Rp/kWh
8.00 Rp/kWh
Winter / Sommer
7.10 Rp/kWh
5.50 Rp/kWh
 
Winter / Sommer
7.00 Rp/kWh
5.40 Rp/kWh
 
Winter / Sommer
5.90 Rp/kWh
4.80 Rp/kWh
SDL-Abgabe  
0.46 Rp/kWh
 
0.46 Rp/kWh
 
0.46 Rp/kWh
 
0.46 Rp/kWh
Leistungspreis
Kein
7.00 Fr/kW/Mt
 
7.00 Fr/kW/Mt
 
8.00 Fr/kW/Mt
Grundpreis
11.00 Fr./Mt
kein
 
kein
 
kein
 
       
Abgabe für öffentliche Beleuchtung
0.30 Rp/kWh
0.20 Rp./kWh
 
<500'000 kWh 0.20 Rp./kWh
>500'000 kWh 0.10 Rp./kWh
 

<500'000 kWh 0.20 Rp./kWh
>500'000 kWh 0.10 Rp./kWh

Gesetzlicher Netzzuschlag
2.30 Rp/kWh
2.30 Rp/kWh
 
2.30 Rp/kWh
 
2.30 Rp/kWh
Ablesung/Rechnung
vierteljährliche Ablesung, in Zwischenmonaten Rechnung mit geschätztem Stromverbrauch
monatlich
 
monatlich
 
monatlich

Genossenschaft Elektra Hatswil - Strompreise gültig ab 1. Januar 2023

Stromrechnung

Einspeise- und HKN-Vergütung für Photovoltaik-Anlagen

Die Stromkosten werden in folgender Aufteilung fakturiert:
Energie-
und Netznutzungspreis / Grundpreis (Haushalt) bzw. Leistungspreis (Gewerbe) / SDL-Abgabe (Systemdienstleistung nationales Übertragungsnetz) / Abgabe für die öffentliche Beleuchtung /EnG-Netzzuschlag (Förderung erneuerbarer Energie lt. Energiegesetz) / Mehrwertsteuer

Die Einspeisevergütung wird jährlich aufgrund der vermiedenen, effektiven Beschaffungskosten und Gestehungskosten der eigenen Produktion berechnet. Da dieser Preis erst im Folgejahr ermittelt wird, gelten für das laufende Jahr folgende Vergütungsansätze:
Die eingespeiste Energie wird zum BFE-Referenzmarktpreis (minimal 10 Rp/kWh) vergütet, abzüglich einer Rückspeisegebühr von:
bei einer maximalen Leistungsabgabe ans Netz:
a) <30 kVA: 2 Rp/kWh
b) >30 kVA: 1 Rp/kWh
Wesentliche Abweichungen zwischen ausbezahlten Vergütungen und den vermiedenen Kosten werden im Folgejahr abgerechnet.

Öffentliche Abgaben

 

Die Abgaben für SDL und EnG-Netzzuschlag sowie die Mehrwertsteuer gehen vollumfänglich an die jeweiligen nationalen Institutionen. Die Abgabe für öffentliche Beleuchtung ist ein Beitrag an die Gemeinde Hefenhofen für deren Strassenbeleuchtungskosten.

Der Eintrag des Herkunftsnachweises (HKN) erfolgt durch Elektra Hatswil. Ohne gegenteiligen Bericht wird der HKN im Hatswiler Versorgungsgebiet verwendet und wie folgt vergütet:
bei einer maximalen Leistungsabgabe ans Netz:
a) <30 kVA: 2 Rp/kWh
b) >30 kVA: 1 Rp/kWh

Leistungspreis   Temporäre Anschlüsse von Baustellen und dergleichen
Die Leistungsregistrierung erfolgt während der Zeit Normallast mit einer Messperiode von 15 Minuten. Verrechnet wird ab ELH 03 jeden Monat das jeweils höchste Monatsmaximum.   Energie HT/NT 39.6 Rp/kWh, Netznutzung HT/NT 31.0 Rp/kWh. Grundgebühr 11.50 Fr/Monat, sowie die allgemeinen Zuschläge: SDL, Abgabe für öffentliche Beleuchtung und EnG. Montage und Demontage des temporären Anschlusses gehen zu Lasten des Bauherrn.
Erfassungszeiten: Normallast (T1) und Schwachlast (T2)   Blindenergie
(T1): Montag bis Freitag 07:00 - 20:00 Uhr und Samstag 07:00 - 13:00 Uhr
(T2): alle übrigen Stunden
  Im Preis inbegriffen sind 43 % des Wirkenergiebezuges; die darüber gemessene Blindenergie wird mit 4.3 Rp/kVarh verrechnet

Ablesung/Verrechnung

Energiemessung in Mittelspannung 16 kV
ELH 01 Ablesung per 31. März / 30. Juni / 30. September / 31. Dezember, in den Zwischenmonaten Rechnungen mit geschätztem Stromverbrauch
Übrige an jedem Monatsende
Bei niederspannungsseitiger Messung erfolgt eine Umrechnung der Messwerte auf die Mittelspannungsebene. Auf den Messwerten in Arbeit und Leistung wird ein Zuschlag von 1.5 % zur Deckung der Trafoverluste erhoben.

Mehrwertsteuersatz: 7.7 % (Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer)  

 

Genossenschaft Elektra Hatswil, Postfach 1522, 8580 Hefenhofen    

Homepage: www.elektra-hatswil.ch
Präsident: Werner Vontobel, Tel. 071 414 20 44 / e-mail: vte@email.ch
Kassier: Alfred Hauert, Tel. 071 411 21 74 / e-mail: alfred_hauert@bluewin.ch